Bauphysik

Außer der Tragwerksplanung muss auch die bauphysikalische Planung in die Gesamtplanung von Gebäuden einfließen. Neben dem Wärme- und Feuchteschutz nach der Energieeinsparverordnung sind dies vor allem der Brand- und der Schallschutz. Unsere Ziel ist es durch die Auswahl von geeigneten Materialien und Konstruktionen die baurechtlichen Anforderungen im Bereich der Bauphysik für die geplanten Gebäude in wirtschaftlich bestmöglicher Weise zu erfüllen.